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  • AndreasMengering@bms-service.de
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Schwarzpulverersatz

Der Verkauf von Schwarzpulverersatz erfolgt ausschließlich an die Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach §27 des SprengG mit entsprechendem Eintrag. Die Erlaubnis nach §27 des SprengG und der Personalausweis sind zwingend bei Abholung/Lieferung jeweils im Original vorzulegen.