Der Verkauf von NC-Pulver erfolgt ausschließlich an die Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach §27 des SprengG. Die Erlaubnis nach §27 des SprengG und der Personalausweis sind zwingend bei Abholung/Lieferung jeweils im Original vorzulegen.
Der Verkauf von NC-Pulver erfolgt ausschließlich an die Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach §27 des SprengG. Die Erlaubnis nach §27 des SprengG und der Personalausweis sind zwingend bei Abholung/Lieferung jeweils im Original vorzulegen.