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Treibladungspulver

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Der Verkauf von Treibladungspulver erfolgt ausschließlich an die Inhaber einer gültigen Erlaubnis nach §27 des SprengG. Die Erlaubnis nach §27 des SprengG und der Personalausweis sind zwingend bei Abholung/Lieferung jeweils im Original vorzulegen.

Grundsatz:

Als Treibladungsmittel werden heute neben Schwarzpulver fast ausschließlich Nitropulver (NC-Pulver) verwendet. Ausnahme bilden hier die Schwarzpulver-Ersatzstoffe Pyrodex und TripleSeven. Die üblichen Treibladungsmittel (Nitropulver) unterteilen sich in einbasige und zweibasige Pulver. Bei einbasigen Pulvern handelt es sich um reine Nitrozellulose-Pulver. Zweibasige Pulver enthalten neben der Nitrozellulose einen entsprechenden Anteil an Nitroglyzerin.

Eine weitere wichtige Einteilung wird nach ihrem Abbrandverhalten vorgenommen. Schnell abbrennende Pulver werden als offensive Pulver bezeichnet. Langsamer brennende Pulver werden progressive Pulver bezeichnet. Offensives Pulver läßt sich leicht zünden, brennt auch bei niedrigen Drücken sauber ab und setzt innerhalb kürzester Zeit große Gasmengen frei. Offensivste Pulversorten werden in Schrotpatronen und Kurzwaffenpatronen verwendet. Die langsamsten Kurzwaffenpulver sind etwa die schnellsten Büchsenpulver. Progressive Pulver ermöglichen bei großen Büchsenpatronen erst eine optimale Leistung.

Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist die äußere Form, in der die Treibladungs-Pulver angeboten werden. Diese Form, ob Kugel-, Röhrchen- oder Blättchenpulver, sagt allein nichts über das Abbrennverhalten oder die chemische Zusammensetzung aus. Es lassen sich aber kugelförmige Pulver besser und genauer in Pulverfüllgeräten verarbeiten, als dies bei langen Röhrchenpulvern der Fall ist. Bei vielen Pulvern sind die einzelnen Röhrchen allerdings so kurz geformt, dass auch hier ein gutes Verarbeiten in Pulverfüllgeräten möglich ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Füllgewicht bei Kugelpulvern höher ist, als bei Röhrchenpulvern. Das heißt also, dass man in der gleichen Hülse vom Gewicht her mehr Kugelpulver unterbringen kann, als von Röhrchenpulver.

Da wir keine Kontrolle über die Lagerung, Verwendung, die Ladung oder sonstigen Gebrauch der Treibladungspulver haben, sobald es an den Verbraucher übergeben wurde, haften wir nicht für solche Schäden, die im Zusammenhang mit Lagerung, Transport oder Verwendung der Treibladungspulvers entstehen. Die in dieser Veröffentlichung genannten Treibladungspulver sind nur für das nichtgewerbliche Laden von Patronen für Jagd- und Sportwaffenmunition zu nutzen!

Angaben zum sicheren Umgang und zur sicheren Lagerung, Verwendung und Beseitigung (Verwendungsbestimmungen) von Treibladungspulver:

Der Explosivstoff darf bestimmungsgemäß nur als Treibmittel zum Laden und Wiederladen von Munition, in Zusammenhang mit geprüften Ladedaten, verwendet werden. Beim Überlassen des Treibladungspulvers sind die Ladedaten beizufügen. Das Treibladungspulver ist dicht verschlossen, kühl und trocken zu lagern. Die angegebene Lagertemperatur des einzelnen Herstellers ist zu beachten und befindet sich auf der Einzelverpackung. Liegt die Lagertemperatur in dem angegebenen Temperaturbereich und erfolgt die Lagerung in der Originalverpackung, so kann die angegebene, maximale Verwendungsfrist erreicht werden (meistens ca. 10-15 Jahre nach Herstellung). Es gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln beim Umgang mit Treibladungspulver.

Maximal zulässige Lademengen:

Die Lademengen in den Tabellen der Hersteller sind maximal zulässige Werte! Diese Angaben dürfen nur nach eigener Beurteilung und eigenem Risiko verwendet werden. Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die angegebenen Maximalladungen auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Wir empfehlen zuerst eine ca. 10 % geringere Ladung als die Maximalladung in der Tabelle aufgeführt, zu laborieren.

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